
Seit dem 01.04.2021 gibt es die neue Automatikregelung B197.
Mehr Details findest du hier.
Diese ermöglicht euch folgendes:
Eine wesentlich leichtere Fahrausbildung, da der Großteil aller Fahrstunden mit dem Automatikfahrzeug absolviert werden. Zudem habt ihr später keine Einschränkung in der Wahl eines Fahrzeuges und dürft sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge fahren.
Also: wer sich bisher nicht zwischen Automatik und Schaltung entscheiden konnte, für den ist B197 genau das Richtige! Hierbei erfolgt die Fahrausbildung größtenteils in einem Automatikauto. Ergänzend dazu müssen mindestens zehn Übungsstunden in einem Schaltfahrzeug absolviert werden.Dazu kommt außerdem eine 15-minütige Testfahrt in einem Schaltfahrzeug, mit der die Fähigkeiten des Schaltens geprüft werden.
Die letztendliche praktische Prüfung zusammen mit dem TÜV erfolgt wiederum mit einem Automatikfahrzeug. Somit dürft ihr nach absolvierter Prüfung sowohl Automatik- als auch Schaltgetriebe fahren und habt wesentlich entspanntere Fahrstunden.
Auch die Auflösung der Schlüsselzahl 78, welche durch die Automatikausbildung in den Führerschein eingetragen wurde, ist nun möglich! Dafür müssen lediglich mind. zehn Fahrstunden und eine 15-minütige Testfahrt absolviert werden - und schon ist das Fahren mit einem Schaltfahrzeug möglich!