Führerschein-Klassen

Alle Führerschein-Klassen im Überblick

Fahrerlaubnis- und
Führerscheinklasse
Was darf ich fahren?
Wie ist das Mindestalter?
Praktische Ausbildung
bzw. gesetzliche Sonderfahrten
Theoretische Ausbildung
(jeweils 90 Minuten)

B / B78 / B197

+ BF17

  • KFZ bis zu 3,5t zul. Gesamtgewicht
    (und Anhänger bis 750kg zul. Gg.)
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Mindestalter Begleitendes Fahren 17 Jahre
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten
  • 12 x Grundunterricht
    (6 x Grundunterricht bei Vorbesitz Klasse L, AM oder A1)
  • 2 x Zusatzunterricht für Klasse B

BE

+ BEF17

  • Anhänger mit bis zu 3,5 t zul. Gesamtmasse
    (Kfz + Anhäger < 7 t)
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Mindestalter Begleitendes Fahren 17 Jahre
  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrten
  • 1 Nachtfahrten

- kein Unterricht nötig -

B96

  • Anhänger zwischen 750 kg und 3,5 t zul. Gesamtmasse
    (Kfz + Anhäger < 4,25 t)
  • Mindestalter 18 Jahre

6 x 45 Min. Fahrstunde

  • 2 x Zusatzunterricht für Klasse B

B196

  • Krafträder mit einer Leistung von maximal 11KW (15 PS) und 125ccm
  • Mindestalter 25 Jahre
  • 8 x 45 Min. Fahrstunde
  • 2 Sonderfahrten (Überland, Autobahn)
  • 4 x Zusatzunterricht für Klasse A

Aufstieg auf A2

Bei Vorbesitz A1

  • Krafträder mit einer Leistung von maximal 35KW (48 PS)
  • Mindestalter 18 Jahre bzw. 2 Jahre Vorbesitz Klasse A1

- keine Sonderfahrten nötig -
In der Regel 1 - 2 Übunggstunden, danach Prüfung.

- kein Unterricht nötig -

Aufstieg auf A

Bei Vorbesitz A2

  • Krafträder mit unbegrenzter Leistung
  • Mindestalter 20 Jahre bzw. 2 Jahre Vorbesitz Klasse A2

- keine Sonderfahrten nötig -
In der Regel 1 - 2 Übunggstunden, danach Prüfung.

- kein Unterricht nötig -

A unbeschränkt

  • Krafträder mit unbegrenzter Leistung
  • Mindestalter 24 Jahre
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten
    (bei Vorbesitz der Klasse A1 nur 3-2-1)
  • 12 x Grundunterricht
    (6 x Grundunterricht bei Vorbesitz Klasse L, AM, B, oder A1)
  • 4 x Zusatzunterricht für Klasse A

A80

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Bis zum 24. Geburtstag dürfen Krafträder der Klasse A2 gefahren werden.
  • Ab dem 24 Geburtstag dürfen (ohne weitere Antragstellung, Prüfung etc.) Krafträder mit unbegrenzter Leistung gefahren werden.
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten
    (bei Vorbesitz der Klasse A1 nur 3-2-1)
  • 12 x Grundunterricht
    (6 x Grundunterricht bei Vorbesitz Klasse L, AM, B, oder A1)
  • 4 x Zusatzunterricht für Klasse A

A2

  • Krafträder mit einer Leistung von maximal 35KW (48 PS)
  • Mindestalter 18 Jahre
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten
  • 12 x Grundunterricht
    (6 x Grundunterricht bei Vorbesitz Klasse L, AM, oder B)
  • 4 x Zusatzunterricht für Klasse A

A1

  • Krafträder mit einer Leistung von maximal 11KW (15 PS) und 125ccm
  • Mindestalter 16 Jahre
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten
  • 12 x Grundunterricht
    (6 x Grundunterricht bei Vorbesitz Klasse L oder AM)
  • 4 x Zusatzunterricht für Klasse A

AM

  • Kleinkrafträder mit maximal 50ccm Hubraum und maximal 45 km/h
  • Mindestalter 15 Jahre (Ausland: 16 Jahre)
  • nur Übungsstunden notwendig
  • 12 x Grundunterricht
  • 2 x Zusatzunterricht für Klasse A

Mofa

  • Mofa bis 25 km/h
  • Mindestalter 15 Jahre
  • 90 Minuten praktische Ausbildung
  • 6 x Mofa-Unterricht
Detaileinstellungen

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