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Führerschein mit 17 ? Mit uns kein Problem !
Informationen zum sogenannten 'Begleiteten Fahren ab 17'
Die Antragstellung

Seit wann kann der Bewerber Antrag bei der Behörde stellen ?
• Seit dem 1. September 2005

Die Ausbildung

Ab welchem Alter darf für das 'Begleitete Fahren ab 17' ausgebildet werden ?
• Ab 16 ½ Jahren.

Wann darf mit der Ausbildung begonnen werden ?
• Erst ab 1. September 2005 darf mit der theoretischen und praktischen Ausbildung begonnen werden.

Kann ein Fahrschüler mit 17 ½ Jahren schon vor September mit der Ausbildung anfangen ?
• Wer 17 ½ Jahre ist kann schon vor September mit der Ausbildung beginnen. Er muss zunächst einen Antrag auf Erteilung der Klasse B stellen, im September kann er dann einen Antrag auf 'Begleitetes Fahren' stellen.

Kann ein Bewerber mit 16 ½ Jahren eine Ausbildung für die Doppelklasse B und A machen ?
• Nein. Mit der Ausbildung der Klasse A kann erst mit 17 ½ Jahren begonnen werden.

Welche besonderen Vorschriften gibt es für die Ausbildung ?
• Keine. Der Fahrschüler ist auszubilden wie jeder andere Bewerber der Klasse B bzw. BE

Die Prüfung

Gibt es besondere Vorschriften für die Prüfung ?
• Nein.

Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden ?
• 3 Monate vor dem 17. Geburtstag.

Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden ?
• 1 Monat vor dem 17. Geburtstag

'Prüfungsbescheinigung' und 'Kartenführerschein'

Bekommt der Bewerber nach der bestandenen Prüfung den Kartenführerschein ?
• Nein, er erhält eine Prüfbescheinigung, in der die Begleitpersonen eingetragen sind.

Wird der „Kartenführerschein“ von der Behörde automatisch zugesendet ?
• Nein, er muss beantragt werden.

Was ist, wenn jemand seinen „Kartenführerschein“ bis zum 18. Geburtstag noch nicht erhalten hat ?
• Er darf bis zu die Monate nach dem 18. Geburtstag mit der Prüfungsbescheinigung fahren. Allerdings dann nur in Begleitgung.

Die Probezeit

Wann beginnt beim 'Begleiteten Fahren' die Probezeit ?
• Sofort mit Erteilung der Fahrerlaubnis (Der Prüfbescheinigung)

Wie lange dauert die Probezeit ?
• Wie beim 'normalen' erstmaligen Fahrererlaubniserwerb zwei Jahre.

Wann kann der Fahrererlaubnisinhaber an der Zeiten Phase (FSF) teilnehmen ?
• Dies wird noch geregelt.

Die Begleitpersonen

Wer darf den Fahrererlaubnisinhaber begleiten ?
• Mindestalter: 30 Jahre
• Besitz der Fahrererlaubnis Klasse B: seit min. 5 Jahren (ununterbrochen)
• Maximal 3 Punkte

Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt ?
• Nein, es muss aber jeder Begleiter in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.

Muss der Begleiter an einer Einweisung teilnehmen ?
• Die Teilnahme wird empfohlen, sie ist aber nicht verpflichtend vorgeschrieben.

Wer führt diese Einweisungen durch ?
• Die Einweisungen können alle Fahrschulen, aber auch Organisationen wie die Verkehrswacht durchführen.

Wie lange soll eine solche Einweisung dauern ?
• Etwa 90 Minuten.

Darf jede Person, die diese Vorraussetzungen erfüllt, einen Fahranfänger begleiten ?
• Nein, die Begleiter müssen namentlich benannt und in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.

Sonstige Fragen

Welche Konsequenzen hat es, ohne Begleiter zu fahren ?
• Die Fahrerlaubnis ist zu widerrufen.

Wann darf nach der Entziehung eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden ?
• Nach frühestens sechs Monaten, wenn der Bewerber unbeschadet der übrigen Vorraussetzungen für eine Neuerteilung an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 StVG (ASF) teilgenommen hat.

Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen ?
• Die Klassen M, L und S.

Dürfen diese Fahrzeuge dann ohne Begleitung geführt werden ?
• Ja, weil der Bewerber das erforderliche Mindestalter bereits erreicht hat.

[ Landesverband Bayerischer Fahrlehrer e.V. ]